„Die vom Rechtsausschuss des Parlaments in zweiter Lesung behandelten Änderungen des Wahlgesetzes sind höchstwahrscheinlich nicht verfassungswidrig, aber sie sind falsch und schädlich.“ Das erklärte der amtierende Justizminister Krum Sarkow auf einer Pressekonferenz, auf der er die Vorschläge seines Teams über den Status des Generalstaatsanwalts vorstellte. Er betonte, dass gleichzeitig gültige unterschiedliche Wahlmöglichkeiten (mit Papierstimmzettel und mittels Wahlgeräten) unweigerlich zu einer Katastrophe im Wahlprozess führen, was sich in der Praxis bestätigt hätte.
Der Justizminister schlägt vor, dass der Generalstaatsanwalt mit 13 Stimmen und nicht wie bisher mit 17 Stimmen des Obersten Justizrates gewählt, vorübergehend suspendiert oder vorzeitig abgesetzt werden soll. Es sei ferner geplant, einen Mechanismus zu Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt einzuführen. Die Vorschläge zur Änderung der Strafprozessordnung und des Justizgesetzes stünden im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, versicherte der Justizminister.
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