Der amtierende Präsident und der Vizepräsident können untersucht, aber nicht angeklagt werden. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts nach dem Antrag des Generalstaatsanwalts, den Text der Verfassung in Bezug auf die Immunität des Staatsoberhauptes auszulegen. Nach Angaben des Verfassungsgerichts dürfen der Präsident und der Vizepräsident während ihrer Amtszeit nicht Objekt von Verfahren sein, die die gegen sie gerichtet sind und ihre persönlichen Rechte und Freiheiten verletzten. Das bedeutet, dass können keine speziellen Recherchetools gegen sie eingesetzt oder DNA-Proben entnommen werden können, berichtete der BNR unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidung.
Heute um 24.00 Uhr endet offiziell der Wahlkampf für die Parlamentswahlen, die am Sonntag, den 27. Oktober, stattfinden werden. Der Samstag ist der Bedenktag. Bis zum 23. Oktober haben 21 von 28 Parteien und Koalitionen Verträge für die..
Anwälte in Sofia, Burgas, Russe und anderen Städten haben gegen das ihrer Meinung nach unrechtmäßige Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts protestiert. Sie bestehen darauf, dass das Verfahren eingestellt wird und ein neuer Oberster Justizrat..
Mehr als zwei Drittel der Bulgaren (71 Prozent), die an einer Umfrage der „Exacta Research Group“ teilgenommen haben, glauben nicht, dass es in unserem Land nach den Wahlen am 27. Oktober eine gute und stabile Regierung geben wird. Die..